Tätigkeitsbereiche:

 

Mein Tätigkeitsfeld beschränkt sich nicht auf ein spezielles Fachgebiet. Vielmehr möchte ich Ihnen als zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen rechtlichen und steuerlichen Belangen zur Seite stehen.

 

Schwerpunkt meines Interesses und meiner Tätigkeit, ist neben dem Steuerrecht, vor Allem das Wirtschaftsrecht mitsamt sämtlicher Fragestellungen und das Erbrecht, also alle Fragen rund um den Nachlass, sei es in gestalterischer Form oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, sowie das Familienrecht, Verkehrsrecht und das allgemeine Vertragsrecht.

Gerade in wirtschaftlich rechtlichen Fragestellungen biete ich fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung. Damit stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner und Berater zuverlässig zur Seite und berate Sie gerne bei den verschiedenen Problemstellungen.

 

Über die "klassische" Rechtsberatung hinaus liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der steuerlichen Beratung meiner Mandanten. Diese umfasst die Erstellung der privaten Steuererklärung ebenso, wie die umfassende Beratung und steuerliche Betreuung von kleineren und mittelständischen Unternehmen.

 

Die Kombination aus rechtlicher und steuerlicher Beratung bietet eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten und bietet für Sie den Vorteil mit einem Ansprechpartner auszukommen.

 

Im Einzelnen kann ich Ihnen folgende wesentliche Dienstleistungen auf dem Gebiet der Steuern anbieten:

 

- Anfertigen von sämtlichen privaten und betrieblichen Steuererklärungen

- laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung

- Anfertigung von Einnahmen- Überschussrechnungen und Bilanzen

- Beratung in Steuerstrafsachen

- Beratung bei Unternehmensneugründungen

- Betreuung und Hilfestellung bei Gesprächen mit Banken, Behörden und Finanzämtern etc.

 

Diese Aufzählung ist nur beispielhaft und natürlich nicht abschließend, sondern dient nur als Orientierungshilfe. Das Leistungsangebot ist vielfältig, sprechen Sie mich einfach an.

 

 

Kosten:

 

Natürlich ist es richtig, dass jede Beratung mit Kosten verbunden ist. Bedenkt man aber, welche schwerwiegenden finanziellen oder persönlichen Folgen mit falschen Entscheidungen verbunden sein können, so gebietet es die wirtschaftliche Vernunft, frühzeitig Rechtsrat einzuholen und von Anfang an auf eine qualifizierte Beratung zu vertrauen.

 

Gesetzliche Grundlage der Vergütung sind das RVG und die StBerGebV. Die darin enthaltenen Regeln sind bindend, bieten jedoch einen großen Gestaltungsspielraum im Hinblick auf die Honorarhöhe. Maßgeblich ist jedoch immer der sogenannt Streit- oder Gegenstandswert. Ferner gibt das Gesetz die Möglichkeit, individuelle Honorarvereinbarungen zu vereinbaren. Auf diese Weise kann dem jeweiligen Einzelfall Rechnung getragen werden und sichergestellt werden, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis stehen.

 

Bitte scheuen Sie sich nicht, mich nach den zu erwartenden Kosten zu fragen, ich gebe Ihnen gerne Auskunft.